Eizell- und Samenspenden
Seit der Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2014 ist nicht nur die Samenspende, sondern auch die Eizellspende in Österreich erlaubt. Spenderinnen und Spender müssen in der Krankenanstalt, in der die Befruchtung stattfindet, ihre Identität hinterlegen, damit die durch Samen- und/oder Eizellspende gezeugten Kinder ihre genetische Abstammung erfahren können.
In der Praxis ist dies jedoch schwierig, da ein zentrales Register fehlt, bei dem Menschen, die durch eine Samen- oder Eizellspende gezeugt wurden, nachfragen können. Von uns und der Gruppe „kinderbekommen.at" vorgeschlagen und auch von den Grünen (Abg. Musiol) 2014 als Ergänzung des Gesetzes eingebracht, fand das zentrale Keimzellspendenregister damals keine parlamentarische Mehrheit.
Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft – es steht im Rang eines Menschenrechtes – blieb damit nur unzureichend erfüllt. aktion leben mahnte daher vielfach die Errichtung eines zentralen Keimzellspendenregisters ein.
Knapp 3.000 Schwangerschaften und 1.138 Geburten nach Samen- und Eizellspenden
Wie oft Samen- und Eizellspenden in Anspruch genommen wurden, verrät die sogenannte In-vitro-Fertilisations-Statistik (§ 21 FMedG), die von Gesundheit Österreich jährlich (jeweils bis 30. September) veröffentlicht wird.
Zwischen 2016 und 2023 wurden 3.108 Schwangerschaften mit einer Eizell- oder Samenspende erzielt. 1.390 Geburten wurden gemeldet.
Endlich Beschluss für Keimzellspendenregister
Am 15.12.2023 stimmten ÖVP, Grüne, FPÖ und NEOS im Nationalrat schließlich doch für die Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden, initiiert diesmal von der ÖVP (Abg. Steinacker). Der in Auftrag gegebene Ministerialentwurf – erarbeitet vom Justizministerium – sollte bis 29.4.2024 im Parlament zur Begutachtung einlangen.
Passiert ist allerdings nichts.
Wir fragten bei NR-Abg. Michaela Steinacker (ÖVP) nach. Ihre Antwort: Dieses „wichtige Anliegen“ sei in Abklärung mit dem Koalitionspartner. Es folgte am 12.6.2024 eine parlamentarische Anfrage www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/J/18791/imfname_1634351.pdf mehrerer ÖVP-Abgeordneter an die Justizministerin: Warum liegt kein Ministerialentwurf vor? Bis wann kommt er? Was ist bisher passiert?
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) gibt in ihrer Anfragebeantwortung am 12.8.2024 der ÖVP den Ball zurück: „Eine Rückmeldung zum Entwurf seitens des Koalitionspartners ist nicht erfolgt“.
Das Justizministerium selbst (Sektion I / Zivilrecht) verweist in einer Antwort von 10. Juli 2024 auf nicht abgeschlossene Abstimmungen zwischen den Ministerien.
Man staunt: Ein Anliegen, das von den Grünen 2014 erstmals eingebracht, 2023 von allen Parteien beschlossen, von der ÖVP aktiv unterstützt wird, wird vom Justizministerium unter einer Grünen Ministerin nicht umgesetzt.
Die Justizministerin verweist in ihrer Anfragebeantwortung außerdem auf umfangreiche Vorarbeiten aufgrund einer geplanten Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts. Davon war im Koalitionsabkommen 2020-2024 aber keine Rede.
Wir staunen und verfolgen dieses Schelmenstück zu Lasten der Kinder weiter.