Wird bereits über Reformen des Fortpflanzungsmedizingesetzt verhandelt?
2014 – mit Gültigkeit ab 23.2.2015 – wurde das FMedG nach heftigen Debatten und kurzer Begutachtungsfrist umfassend reformiert: Seither sind zum Beispiel Eizellspenden – wie vorher schon die Samenspenden – unter Einhaltung der Bestimmungen erlaubt. Gleichgeschlechtliche Paare haben Zugang zu assistierten Reproduktionstechnologien (ART). Die Präimplantationsdiagnostik (PID) wurde zugelassen.
Wünsche an die Fortpflanzungsmedizin
Reproduktionsmediziner wollen aber mehr – es würden der Druck und die Erwartungen seitens der Klientinnen steigen. Die Wünsche reichen von Social Egg Freezing – dem Einfrieren von Eizellreserven –, Single-Mutterschaft bis zur Leihmutterschaft, berichtete Nicole Petrovits, ärztliche Leiterin des Kinderwunschzentrums „Goldenes Kreuz“ bei den Salzburger Bioethik-Dialogen 2022. Dies sei in Österreich allerdings bislang alles nicht erlaubt.
Hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist uns wichtig. Noch gibt es keine Gesetzesvorschläge, keine Diskussion in der Öffentlichkeit darüber, keine Informationen.
Wir haben uns vorgenommen, auf folgende Punkte besonderes Augenmerk zu legen:
- Kinder haben laut Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, ihre Eltern zu kennen. Die anonyme Eizell- und Samenspende ist ein „No go“ aus Sicht der Kinder. Das zentrale Keimzellspendenregister, das Kindern ermöglicht, die Identität der Samen- und Eizellspender zu erfahren, muss – wie 2015 versprochen und 2023 beschlossen – endlich umgesetzt werden. Wir fordern eine Open Source Identity, wie es der Betroffene und Menschenrechtsaktivist Albert Frantz formulierte.
- Wir brauchen ein explizites Verbot von Leihmutterschaft, denn im österreichischen Recht ergibt sich dieses Verbot nur indirekt, etwa über die Bestimmung, dass Mutter immer die Person ist, die das Kind zur Welt gebracht hat. Ist das Verbot explizit, könnten auch andere Gesetzesstellen darauf verweisen und Leihmutterschaftstourismus könnte ähnlich dem Kindersextourismus geahndet werden.
- Wir wünschen uns eine Verbesserung der Dokumentationspflicht von ART und einen Ausbau der Begleitforschung, auch der langjährigen. Denn nach wie vor sind die Auswirkungen von reproduktionsmedizinischen Behandlungen und die Erfolgsraten nicht transparent. Eine Qualitätskontrolle ist daher bislang nur eingeschränkt möglich.
- Machbar ist in der Reproduktionsmedizin vieles, aber nicht alles ist wünschenswert (von genetischer Optimierung bis zum Verschwimmen aller Altersgrenzen, Kinderrechte werden vergessen etc.). Den Kinderrechten muss besonderes Augenmerk geschenkt werden.