Abtreibung als Menschenrecht
Bestrebungen, Schwangerschafts-Abbrüche bzw. den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen als Grundrecht zu verankern, reichen bereits Jahrzehnte zurück und werden ebenso lange kontrovers diskutiert. Der Überbegriff der "reproduktiven Gesundheit und reproduktiven Rechte" ist eine Erfindung aus den1990er Jahre, wobei anfangs das Vermeiden von Abbrüchen und die Prävention priorisiert werden sollte.
Hier die Entwicklung:
Die UN-Weltbevölkerungskonferenz in Kairo 1994 stellt einen Meilenstein in der Geschichte der UNFPA (Unites Nations Population Fund) dar. Statt der Bevölkerungspolitik im nationalen Interesse steht seither das Individuum im Fokus der UNFPA - seine Bedürfnisse und Rechte sollen beachtet werden, das Staatsinteresse nur mehr mittelbar. Dafür wurde der Begriff der sexuellen und reproduktiven Gesundheit erschaffen.
Sexuelle und reproduktive Gesundheit meint die Förderung von sicheren Schwangerschaften und Geburten, den Schutz vor geschlechterbasierter Gewalt etwa durch Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat oder auch die Senkung der Müttersterblichkeit. Auch das Thema Abtreibung wurde in dem Zusammenhang angesprochen.
Festgehalten wurde: Abtreibung sei keine Methode der Familienplanung. Der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften sei höchste Priorität einzuräumen. Sei Abtreibung legal, solle sie sicher durchgeführt werden. Komme es zu Komplikationen, solle es eine Gesundheitsversorgung geben.
Das Grundanliegen war, dass Frauen nicht durch unsichere Abtreibungen sterben. Entwickelt hat sich dann aber der Gedanken des "Rechts auf Abtreibung" unter dem Titel eines "reproduktiven Rechts".
Europarat
Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates von 2012 – 2018, betonte bei der Veräffentlichung des Themenpapiers (siehe unten): sexuelle und reproduktive Gesundheit von Frauen und die diesbezüglichen Rechte seien Menschenrechte.
Im Themenpapier „Women’s sexual and reproductive health and rights in Europe“ des Europarates aus 2017 wird festgestellt:
Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren reiche nicht, um die Verpflichtungen, die die Einhaltung der Menschenrechte mit sich bringen, sicherzustellen. Es sei vielmehr nötig, alle rechtlichen, politischen, finanziellen und andere Barrieren zu beseitigen. Der Staat sei für Qualität und Verfügbarkeit von Abtreibungsmöglichkeiten zuständig. Verwiesen wird auf die World Health Organisation safe abortion guidelines. Beschränkungen wie verpflichtende Beratung oder Wartezeiten seien abzubauen.
WHO - Safe abortion guidelines
World Health Organization safe abortion guidelines (2012, dann 2022 überarbeitet) betonen, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit auf einer Reihe von anerkannten und garantierten Menschenrechten beruhen. Staaten seien verpflichtet, Frauen vor den körperlichen und psychischen Risiken (Morbidität), die mit einem unsicheren Schwangerschaftsabbruch verbunden sind, zu schützen. Daher empfehlen die Richtlinien, Abtreibung so zu regulieren, dass es zu keinen unsicheren Abtreibungen kommt, u.a. durch
- die Entkrimininalisierung der Abtreibung
- Abtreibung soll allein durch den Wunsch der betroffenen Frau gerechtfertigt sein
- von Grenzen nach Gestationsalter wird abgeraten
Abtreibung soll außerdem nicht bloß erlaubt, sondern der Zugang gewährleistet werden. Der Zugang soll vor Barrieren wie z.B. Gewissensvorbehalte, aber auch Wartefristen geschützt werden.
EU-Parlament
Auch in diversen, von sozialdemokratischen Politiker:innen verschiedener Länder verfassten EU-Berichten werden wiederholt „Sexual and Reproductive Health Rights“ eingefordert, zuletzt 2021 im Matic'-Bericht, der als erster mehrheitlich angenommen wurde. Bis dahin wurden die Berichte mit dem Argument der fehlenden Zuständigkeit der EU in dem Bereich abgelehnt.
- 2008: Gisela Wurm (Berichterstatterin: Gisela Wurm, SPÖ) Access to safe and legal abortion in Europe AS/Ega (2008) 7
- 2013: „Estrela-Bericht“ (Berichterstatterin: Edite Estrela, Partido Socialista Portugal) Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (2013/2040(INI)) Das EU-Parlament lehnte den Bericht mit 351 zu 319 Stimmen ab.
- 2013:„Tarabella-Bericht“ ((Berichterstatter: Marc Tarabella, Parti Socialiste, Belgien) Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union 2013 (2014/2217(INI))
- 2015: „Noichl-Bericht“ (Berichterstatterin: Maria Noichl, Sozialdemokratische Partei Deutschlands) EU strategy for equality between women and men post 2015 (2014/2152(INI)
- 2021: „Matic'-Bericht“ (Berichterstatter: Predrag Fred Matic', SDP Kroatien) Draft Report on the situation of sexual and reproductive health and rights in the EU, in the frame of women’s health (2020/2215(INI))
Das EU-Parlament nimmt den Bericht mit 378:255 Stimmen bei 42 Enthaltungen an. Österreichs Abgeordnete von SPÖ, Grünen, ÖVP stimmten dafür. Abgeordnete der FPÖ stimmte dagegen.
Aufnahme von Abtreibung in die Grundrechtecharta der EU
- EU-Abgeordnete sprechen sich am 11.4.2024 mehrheitlich dafür aus, dass Abtreibung als EU-Grundrecht festgeschrieben wird. Ein Gegenentwurf der EVP, der auf die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten in der Abtreibungsfrage verweist und mehr Unterstützung für Schwangere und Mütter verlangt, konnte sich nicht durchsetzen.
- Folgender Artikel soll in die Charta aufgenommen werden: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, auf freien, informierten, umfassenden und universellen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbunden Rechten sowie zu allen damit verbundenen Gesundheitsdiensten ohne Diskriminierung, einschließlich des Zugangs zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch.“
- Ärztinnen und Ärzte sollen kein Recht haben, Gesundheitsdienstleistungen aufgrund der Gewissensklausel zu verweigern.
- Um die EU-Grundrechtecharte zu ändern, braucht es Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedsstaaten. Diese ist beim Thema Abtreibung nicht in Sicht. Zudem sind Gesundheitsthemen Ländersache. Die Resolution ist rechtlich unverbindlich.
Tatsächlich verfügt die EU-Kommission gemäß den EU-Verträgen über keine Kompetenzen im Bereich der Abtreibungsgesetze. Die Gesetzgebung in diesem Bereich obliegt den Mitgliedsstaaten (siehe: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Artikel 168)
Frankreich
Als erster Staat der Welt verankert Frankreich die „Freiheit zur Abtreibung“ in der Verfassung. Die entscheidende Abstimmung fand am 5.2.2024 statt.
Unserer Meinung nach ist die Forderung nach einem Menschenrecht auf Abtreibung eine Radikalposition.
In der Frage des Schwangerschafts-Abbruchs geht es um Rechte und Gesundheit der Frauen. Es geht aber auch um die Frage, ob dem menschlichem Embryo Würde zukommt und was das bedeutet. Eine Entscheidung für oder gegen einen Abbruch ist immer eine Entscheidung für oder gegen ein Kind - das ist weitreichend und nicht harmlos.
Es ist ungerecht und kurz gedacht, Frauen zwar die Abtreibung als Ausdruck von Selbstbestimmung anzubieten, dahinter liegende Probleme aber zu ignorieren. Nach wie vor bringt die Geburt eines Kindes für viele Frauen einen Bruch ihrer Existenz mit sich. Viele Frauen leben in Gewaltbeziehungen oder könnten sich ihre Wohnung als Alleinerzieherin nicht leisten. Andere Frauen empfinden das Kind als bedrohlich, weil sie selbst als Kind abgelehnt wurden.
Die Prävention von Abbrüchen – das Geringhalten der Abbruchzahlen durch positive Maßnahmen – sollte Vorrang haben, kommt bei den reproduktiven Rechten entgegen der ersten Intention (siehe Weltbevölkrungskonferenz in Kairo) aber nicht mehr vor.
In der Kritik steht vor allem die Gewissensfreiheit (von Ärzt:innen und medizinischem Personal), die wir aber für selbstverständlich halten, da ein Schwangerschaftsabbruch keine gewöhnliche medizinische Behandlung ist. Keine Ärztin, kein Arzt sollte verurteilt werden, wenn er oder sie Abbrüche durchführt und umgekehrt soll auch niemand dazu gezwungen werden.
Über folgende Themen wird kaum geredet und kaum investiert: Prävention, Hilfe für ein Leben mit Kind, Beratung. Viele Frauen kennen das Angebot von Beratung nicht oder haben keinen Zugang dazu. Zudem ist das Führen einer unabhängigen Beratungsstelle z.B. in Österreich bei weitem nicht ausfinanziert. Es braucht Spendengelder dafür.
Die Forderung nach einem Grundrecht auf Abtreibung wird durchwegs in Ländern erhoben, in denen der Schwangerschaftsabbruch zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen gehört. Es ist daher vor allem eine symbolische Forderung. Wir halten das für eine Verengung und einen Rückschritt und plädieren dafür, die ursprünglichen Ziele anzustreben.