aktion leben fordert Kinderschutzkonzept für ART
Am 23. Februar 2015 wurde das sogenannte Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz (FMedRÄG 2015) mit weitreichenden Liberalisierungen ausgegeben. Während die Möglichkeiten erweitert wurden, fehlen noch immer versprochene Maßnahmen, um Kinderrechte zu gewährleisten und die Qualität zu sichern.
Das Kinderschutzkonzept für medizinisch unterstützte Fortpflanzung (ART) muss folgende Punkte enthalten:
- Orientierung am Kindeswohl bei allen Maßnahmen
- Sicherstellen, dass Kinder ihre Herkunft erfahren können durch ein zentrales Keimzellspendenregister, auch auf europäischer Ebene
- Verpflichtung zu Transparenz und Qualitätskontrolle
- Einhalten des Verbots von Kinderhandel und klares Verbot der Leihmutterschaft
Keimzellspendenregister längst versprochen
„Seit der Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes vor zehn Jahren ist nicht nur die Samenspende, sondern auch die Eizellspende in Österreich erlaubt. Spenderinnen und Spender müssen in der Krankenanstalt, in der die Befruchtung stattfindet, ihre Identität hinterlegen. So können die durch Samen- und/oder Eizellspende gezeugten Kinder ihre genetische Abstammung erfahren“, sagt Kronthaler und kritisiert, dass dies in der Praxis jedoch schwierig sei, da ein zentrales Register fehlt, bei dem Menschen, die durch eine Samen- oder Eizellspende gezeugt wurden, nachfragen können. Auch könne niemand prüfen, ob ein Mann seinen Samen tatsächlich nur einer Krankenanstalt spendet und ob diese Samenspende nur dreimal verwendet wird, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein Krimi zu Lasten der Kinder
Viele Kinder sind betroffen: „Zwischen 2016 und 2023 wurden 3.108 Schwangerschaften mit einer Eizell- oder Samenspende erzielt. 1.390 Geburten wurden gemeldet. Das sind Kinder, die laut Kinderrechtskonvention ein Recht darauf haben zu erfahren, wer ihre Eltern sind“, fasst die Generalsekretärin von aktion leben zusammen. Kronthaler verweist auf zahlreiche Versprechen nach Einrichtung eines Registers, das aber immer noch auf sich warten lässt. Diesen Krimi können Sie in unserem Bioethik-Portfolio auf www.aktionleben.at nachlesen.
Abstammungsrecht gegen Kinderrecht
Auch die automatische Anerkennung von zwei verheirateten oder verpartnerten Frauen als Eltern ohne Verpflichtung den Samenspender anzugeben, konterkariert die Bemühungen um das Recht auf Kenntnis der Herkunft: § 144 ABGB wurde mit dem Abstammungsrechts-Anpassungsgesetz 2023 diesbezüglich geändert. „Auf diese Weise lässt der Staat zu, dass ein Kinderrecht umgangen wird“, erklärt Kronthaler.
Transparenz, Qualität und Information
„Frauen und Paare mit Kinderwunsch haben einen hohen Leidensdruck. Sie orientieren sich an einem idealen Verlauf der Behandlung, der nicht eintreten muss. Wer die Risiken nicht kennt, kann auch keine verantwortete Entscheidung treffen – das gilt für den Einzelnen genauso wie für den Gesetzgeber, der Schutzmaßnahmen ergreifen muss“, so Kronthaler.
Ein Kinderschutzkonzept für die Fortpflanzungsmedizin braucht als Basis Transparenz über die spezifischen Risiken einzelner reproduktionsmedizinischer Maßnahmen und muss die Risiken für die Kinder aufzeigen und schützende Maßnahmen sicherstellen.
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