Tag der Kinderrechte: Tag der Rechte aller Kinder von Anfang an
aktion leben erinnert am Tag der Kinderrechte an Babys und ungeborene Kinder. In vielen Bereichen der Kinderrechte wurden Fortschritte erzielt. In anderen werden Missstände zumindest laut und deutlich aufgezeigt.
Schwach ausgeprägt ist das Bewusstsein über die Verletzung von Kinderrechten allerdings für die Zeit vor der Geburt: „Ungeborene Kinder werden Belastungen durch medizinische Interventionen oder durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ausgesetzt. Zudem überträgt sich der Stress ihrer Mutter auf sie, wenn diese zu wenig Anerkennung und Unterstützung erfährt“, berichtet Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich.
Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft
Nach Artikel 7 der Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Kinder, die durch Samen- und Eizellspenden entstanden sind oder von einer Leihmutter geboren wurden, werden meist um dieses Recht gebracht.
„Alle Parteien haben sich im Zuge der Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2014 auf die Einrichtung eines zentralen Keimzellspendenregisters geeinigt. Dieses gibt es noch immer nicht. Wir fordern nachdrücklich ein zentrales Keimzellspendenregister. Es ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder, die durch Eizell- oder Samenspende entstanden sind, ihre Herkunft erfahren und eventuelle Halbgeschwister kennenlernen können, wie es ihr Recht ist“, mahnt Kronthaler.
Recht, nicht gegen Geld gehandelt zu werden
Kinderhandel ist nach Artikel 35 der Kinderrechtskonvention verboten. Dennoch leben in Österreich Kinder, die gekauft wurden – geboren von einer Leihmutter, verkauft über Vermittlung von Reproduktionskliniken und ihren Anwält:innen. „Leihmutterschaft ist eine moderne Form des Kinderhandels. Kinderrechte ernst nehmen heißt auch, auf Leihmutterschaft zu verzichten, die mit Fehlgeburten und hohen gesundheitlichen Risiken für die Mutter und das Kind und eben auch mit Kinderhandel verbunden ist“, betont Kronthaler.
Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben
Dieses Recht inkludiert, so die Kinderrechtskonvention, auch das Recht auf eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung. Gesundheitsförderung beginnt in der Schwangerschaft. Alle Angebote, die schwangere Frauen entlasten und sie dabei unterstützen, gesund zu leben, wirken sich positiv auch auf die Kinder aus.
„Die Beratungsstelle von aktion leben ist eine wichtige Kontaktstelle für schwangere Frauen und werdende Eltern. Wir unterstützen schwangere Frauen und werdende Eltern mit unserem Wissen, unseren Netzwerken und in Notlagen auch finanziell“, erklärt Kronthaler. „Schwangerenberatung sieht die ungeborenen Kinder wie die Frauen – mit ihren Bedürfnissen und ihren Rechten. Dieser Ansatz wird heute mehr gebraucht denn je. Wir wünschen uns, dass Schwangerenberatung künftig nicht nur geschätzt, sondern auch ausreichend finanziert und weiter ausgebaut wird zum Wohl von Frauen und Kindern. Dies entspricht der Intention der Kinderrechte“, schließt Kronthaler.
Broschüre „Kinderrechte von allem Anfang an“
aktion leben veröffentlichte anlässlich 30 Jahre Kinderrechte 2020 die Broschüre „Kinderrechte von allem Anfang an“. Die Broschüre kann um 4 Euro über den Webshop von aktion leben bezogen werden. www.aktionleben.at