50 Jahre Fristenregelung: aktion leben ruft zum Dialog auf!
„Seit 1989 steht aktion leben explizit auf dem Boden der Fristenregelung. Wir setzen uns für Frauen ein, damit sie freie und selbstbestimmte Entscheidungen über Fortführen oder Abbruch einer Schwangerschaft treffen können. Gleichzeitig denken wir immer mit, dass es auch um das Leben eines sich entwickelnden Kindes geht“, betont Dr. Johann Hager, Präsident von aktion leben österreich.
Einladung zu Dialog-Forum
Mit den flankierenden Maßnahmen wie Ausbau und Bewerbung von Beratung, sexuelle Bildung und Wissen über Verhütung sowie sozialpolitische Maßnahmen für ein gutes Leben mit Kindern sollte die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche möglichst geringgehalten werden. Hager wünscht sich nach 50 Jahren Fristenregelung ein Dialog-Forum, um Bilanz zu ziehen und in die Zukunft zu arbeiten: „Welche Maßnahmen wurden umgesetzt, welche nicht, was brauchen wir heute, damit möglichst wenige Frauen in die Situation kommen, über Abbruch oder Fortfahren einer Schwangerschaft entscheiden zu müssen? Wie können Menschen gut und mit Freude mit Kindern leben?“ Gerne lädt aktion leben zu einem überparteilichen Dialog-Forum ein.
Plan für Prävention notwendig
„aktion leben hat sich immer als lernende Organisation verstanden. Gerade hinsichtlich von Schwangerschaftsabbrüchen verdanken wir wesentliche Erkenntnisse der Arbeit mit Frauen, die uns vertrauen“, betont Martina Kronthaler, Generalsekretärin des Vereins. „Wir wissen aus jahrzehntelanger, ergebnisoffener Beratung, welche Belastung es für viele Frauen bedeutet, ungeplant oder ungewollt schwanger zu sein: Frauen empfinden mitunter große Ängste für ihre Zukunft, Scham wegen ihrer Lage und haben das Gefühl, allein verantwortlich zu sein.“ Eine solche Krise wünsche sich keine Frau.
Mut zu wissenschaftlich fundiertem Hinsehen
„Wir brauchen daher dringend einen Plan für Prävention von ungeplanten Schwangerschaften, differenziert für die unterschiedlichen Bedürfnisse und altersentsprechend“, appelliert Präsident Hager an die Verantwortlichen in der Politik. Für zielgruppengerechte Prävention bedürfe es wissenschaftlich gesicherter Informationen. Er führt weiter aus: „Fakten zu ungeplanten Schwangerschaften und Abbrüchen, aber auch dem weiteren Lebensweg der Frauen, haben wir nicht. aktion leben fordert daher weiterhin eine anonyme Statistik und eine davon unabhängige Erforschung der Motive für Abbrüche ein.“
Politische Erfolge
aktion leben hat in den 50 Jahren seit Beschluss der Fristenregelung wesentliche flankierende Maßnahmen in ihrer praktischen Tätigkeit umgesetzt sowie eingefordert. „Unser beharrliches Einstehen für die Rechte von Frauen, Kindern und Eltern hat dazu beigetragen, dass zum Beispiel Kinderbetreuungsgeld unabhängig von vorangehender Erwerbsarbeit bezogen werden kann“, erinnert Hager.
Sorge für Qualität in der Beratung
Der unabhängige Verein hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familien zudem für eine beständige Weiterentwicklung der Qualität in der Schwangerenberatung gesorgt. Dazu zählt ein Curriculum für Beratung rund um Pränataldiagnostik, Fortbildungen zum Thema non-direktive Beratung in Krisen und Konflikten und aktuell die Weiterbildung in vorgeburtlicher Beziehungsförderung – Bindungsanalyse.
Umfassende Begleitung werdender Eltern
„Die Zeit der Schwangerschaft und des Elternwerdens ist eine sehr sensible. Viele Weichen für Feinfühligkeit, Umgang mit Stress und für die Gesundheit im späteren Leben werden gestellt“, erklärt Kronthaler. Die Schwangeren-Beratung richtet sich zum einen an Frauen in Krisen wegen ungewollter Schwangerschaften und zum anderen an alle schwangeren Frauen und Väter, die sich kompetente Begleitung wünschen, sozialrechtliche Auskünfte brauchen oder wegen der Geburt eines Kindes in finanzielle Notlagen geraten, die durch staatliche Ansprüche nicht ausreichend gemildert werden können.
Flankierende Maßnahmen:
Einstimmige Entschließung des Nationalrats über „positive Maßnahmen zum Schutz des Lebens“ vom 29.11.1973 (im Wortlaut)
„Angesichts der Tatsache, daß der Schwangerschaftsabbruch weder eine gesellschaftlich wünschenswerte noch eine medizinisch empfehlenswerte Methode der Geburtenkontrolle oder der Familienplanung ist, und angesichts der Tatsache, daß der Schwangerschaftsabbruch von der Strafgesetzgebung her allein nicht wirksam genug verhindert werden kann, wird die Bundesregierung ersucht, insbesondere folgende in ihren Kompetenzbereich fallende Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen:
- Verstärkte Aufklärung über Empfängnisverhütung, insbesondere durch Sexualerziehung in den Schulen; sachliche Information in den Massenmedien, um allen Bevölkerungsschichten den Zugang zu den empfängnisverhütenden Mitteln zu ermöglichen.
- Ausbau, Propagierung und Förderung der Familienberatungsstellen,
- Erleichterung der Adoptionsmöglichkeiten,
- rasche Fertigstellung von Regierungsvorlagen betreffend Erhöhung der Geburtenbeihilfe und Erhöhung des Karenzurlaubsgeldes für verheiratete und ledige Mütter.
Weiters wird die Bundesregierung ersucht, auf die Länder und Gemeinden dahingehend einzuwirken, daß diese ebenfalls geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Kompetenzbereiches durchführen, wie z. B.:
- Neubau und Ausbau von Kindergärten,
- Ausbau der vorhandenen Schwangerenberatungsstellen zu Familienberatungsstellen.
- Schaffung von modernen Sozialhilfegesetzen, worin insbesondere Hilfsmaßnahmen für werdende Mütter vorzusehen sind.“
Historische Infos über aktion leben österreich
- Eingetragener, unabhängiger Verein seit 1. Juni 1954
- Gründung des „Aktionskomitees zur Gesamtreform des Strafrechts – aktion leben“
Forderungen: Anerkennung des Rechts auf Leben der Ungeborenen, Hilfe für werdende Mütter, familienfreundliche Bedingungen - 24.11. bis 1.12.1975: Volksbegehren für den Schutz menschlichen Lebens mit
895.665 Unterschriften, bis heute an vierter Stelle hinsichtlich der Stimmen - 11. Mai 1977: Ablehnung des Volksbegehrens
- 1978: Aufbau von Beratung und praktischer Hilfe für Frauen und Mütter in Konfliktsituationen
- 1989: Anerkennung der Fristenregelung
- 1992: Übernahme der Trägerschaft für eine geförderte Familienberatungsstelle mit Schwerpunkt Schwangerschaft und Geburt
Arbeitsbereiche:
- Kostenlose, ergebnisoffene Schwangerenberatung mit rund 1.000 Frauen und Familien jährlich
- Betreuung und Unterstützung bei Bedarf bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes
- Bildungsarbeit mit sexualpädagogischen Workshops, Infos über Verhütung und Verleihung des Österreichischen Kinderschutzpreises 2019
- Öffentlichkeitsarbeit und kritische Auseinandersetzung mit biomedizinischen Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin bezogen auf die Menschenrechte (z. B. Leihmutterschaft) und am Ende des Lebens
aktion leben österreich ist ein überparteilicher, überkonfessioneller Verein, der seine Arbeit zu fast 90 Prozent durch private Spenden finanziert. Er trägt von Anfang an das Österreichische Spendengütesiegel, Spenden sind steuerlich absetzbar.
IBAN-Spendenkonto: AT64 3400 0000 0723 6771