Mehr Transparenz bei Reproduktionsmedizin!
Laut Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) § 21 sind von den LeiterInnen der Krankenanstalten, die medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt haben, jährlich Daten an Gesundheit Österreich zu melden, die in Folge veröffentlicht werden. Diese Berichtspflicht umfasst allerdings nur ganz wenige Basisdaten wie die Anzahl der Paare, die medizinisch unterstützte Fortpflanzung in Anspruch genommen haben, sowie die Anzahl der Schwangerschaften und Geburten.
Risiken bleiben im Dunkel
„Diese Summenzählung ermöglicht keine Qualitätskontrolle. Die Risiken durch Maßnahmen der künstlichen Befruchtung für Frauen und Kinder bleiben im Dunkeln. Abseits von erschütternden Einzelberichten wissen wir nicht, wie oft es Probleme gibt, noch wie schwerwiegend sie sind“, sagt Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich.
Viel Werbung, wenig Information“
„Der Mangel an Transparenz wiegt umso schwerer, da internationale Meta-Studien ein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen und funktionelle Veränderungen nach IVF aufweisen. Einige Techniken wie Eizellspende korrelieren mit zusätzlichen Risiken für Frauen und Kinder in der Schwangerschaft und für die Spenderin selbst.“ aktion leben fordert deshalb eine verpflichtende Dokumentation der Komplikationen, die bei der Hormonstimulation, der Eizellentnahme und während der Schwangerschaft passieren sowie Klarheit über den Zustand der Kinder nach medizinisch unterstützter Fortpflanzung.
Unabhängige Beratung über Chancen und Risiken notwendig
Dringender Handlungsbedarf besteht zudem bei der Information und Beratung: „Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung erfolgt durch die Kinderwunschinstitute. „Da schon auf den Homepages wesentliche Informationen zum Beispiel über Risiken von Hormonstimulation, Narkosen oder Schwangerschaften mit fremden Eizellen fehlen , frage ich mich, ob es sich bei den angebotenen Beratungsgesprächen um echte Beratung oder um Verkaufsgespräche handelt“, kritisiert Kronthaler.
Österreichische Gesetze werden umgangen
Auch der Gesetzgeber sei säumig bei der Kontrolle, ob die Gesetze des FMedG eingehalten werden, weist Kronthaler hin. Immer wieder werben Institute verbotenerweise für die Eizellspende auf ihren Homepages und auf informellen Wegen. Ebenso werden Hinweise auf Kooperationen mit Kliniken gegeben, die im Ausland die in Österreich verbotene Leihmutterschaft durchführen. Grenzwertig seien auch Hinweise, dass homosexuellen Paaren ihr Kinderwunsch erfüllt werden könne – für männliche Paare bedeutet dies Leihmutterschaft, stellt Kronthaler klar. „Wer kontrolliert und ahndet Übertretungen oder grenzwertige Informationen am Rande der Legalität?“
Für Paare mit Kinderwunsch fordert aktion leben deshalb:
- Die verpflichtende Dokumentation der Ergebnisse von Kinderwunschbehandlungen als Basis für Entscheidungen.
- Unabhängige Beratung, die Paare mit Kinderwunsch frei von finanziellen Interessen über Vor, aber auch Nachteile angebotener Behandlungsmethoden informiert und sie in ihrer Entscheidung non-direktiv begleitet. Diese Beratung soll verpflichtend vorgesehen werden, insbesondere auch vor dem Wunsch, mit fremden Keimzellen ein Kind zu bekommen.
Von Kinderwunschkliniken unabhängige verpflichtende Beratung für potenzielle Eizellspenderinnen, die alle Risiken von Hormonstimulation und Punktion tragen, ohne dass sie einen Nutzen davon haben.