Mutter-Kind-Pass: aktion leben fordert Hinweis auf Schwangerenberatung
Dringenden Klärungs-Bedarf beim Mutter-Kind-Pass sieht Kronthaler nicht nur in der Vergütung, sondern auch bei den steigenden Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte: „Eine schwangere Frau, die zu Hause Gewalt erlebt oder existenzielle Sorgen hat, ist ebenso in ihrer Gesundheit gefährdet wie eine Frau mit Diabetes oder Bluthochdruck – dasselbe gilt auch für das Kind.“ aktion leben begrüßt, dass der reformierte Mutter-Kind-Pass dies künftig abbilden soll. „Allerdings werden damit auch die Anforderungen an Ärztinnen und Ärzte steigen, die diese Risikofaktoren nicht nur erkennen, sondern auch helfen sollen“, erläutert Kronthaler.
Kompetenz und Kapazität von Schwangerenberatung nutzen
Psychosoziale Anamnese kostet Zeit und Wissen: „Wir fordern daher seit Jahren, dass zumindest im Begleitheft des Mutter-Kind-Passes auf psychosoziale Schwangerenberatung hingewiesen wird. Dieses geförderte und spezialisierte Angebot ist für die Frauen kostenlos und niederschwellig erreichbar. Schwangerenberatung ist die erste Frühe Hilfe – und genau auf diese Zeit spezialisiert“, erklärt Generalsekretärin Kronthaler. „Wir haben in der Schwangerenberatung sowohl die Kompetenz als auch die Kapazität, schwangere Frauen in schwierigen Situationen umfassend und professionell zu begleiten und in bestimmten Situationen wirksam zu entlasten.“ Dennoch wissen viele Frauen nicht davon – und auch Ärztinnen und Ärzte kennen das Angebot und sein Leistungsspektrum nicht immer. „Die Reform des Mutter-Kind-Passes um dies Information über Schwangerenberatung bereichert, ist eine große Chance“, so Kronthaler. Ärzt:innen würden entlastet.
Enge Vernetzung mit Beratungsstellen entlastet alle
„Psychosoziale Beratung und Begleitung ist bei Schwangerenberatungsstellen besser und auch günstiger als bei der Ärzteschaft angesiedelt“, meint Kronthaler. Besondere Bedeutung komme Ärztinnen und Ärzten als Zuweiser:innen an die Beratungsstellen zu. Die Zuweisung funktioniert teilweise gut, wird institutionell bislang aber nicht unterstützt. „Für Ärztinnen und Ärzte ist es schwierig, das psychosoziale Angebot zu überblicken. Sie können aber ohne Aufwand auf das Angebot von Schwangerenberatung hinweisen, wenn dieses im Mutter-Kind-Pass angeführt und das Leistungsspektrum dort erklärt wird“, ist Kronthaler überzeugt.
Hintergrund-Info
Vor 12 Jahren beauftragte das Sozialministerium das Ludwig-Boltzmann-Institut, Vorschläge zur Reformierung des Mutter-Kind-Passes auszuarbeiten. Die Empfehlungen der interdisziplinär besetzte Facharbeitsgruppe liegen seit 2018 vor. Durch mehrfache Regierungsumbildungen scheiterte das Vorhaben bislang, soll aber jetzt kurz vor der Umsetzung stehen.
Die Empfehlungen (Endbericht) zur Reform des Mutter-Kind-Passes sind hier nachzulesen.